Eine Vielzahl von Störungsaspekten können ein Familiensystem erschüttern.
Die Familientherapie soll durch professionelle Intervention und Unterstützung die Ressourcen und Kompetenzen der Familie fördern und aktivieren.
Dabei sollen alle Familienmitglieder angemessen beteiligt werden.
Indikationen sind z.B.:
• Verlusterfahrung
• Erkrankung eines Familienmitgliedes
• Belastende familiäre Umgangsweisen

Erziehungsberatung ist eine geeignete Hilfeleistung zur Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme, zur Lösung von Erziehungsfragen z.B. bei Trennung und Scheidung. Insbesondere Familien in Krisensituationen können durch diese Leistung konkrete Hilfestellung erfahren.
Unsicherheiten in der Erziehung bei Eltern und anderen Erziehungsberechtigten
sollen in der Beratung, nach Bedarfsklärung durch das Jugendamt, begegnet werden.
Durch z.B.
• Erkrankung eines Familienmitglieds
• Verlusterfahrungen durch Tod
• Körperliche und emotionale Auffälligkeiten des Kindes
• Leistungsschwäche, Entwicklungsverzögerung des Kindes
• Auffälliges Sozialverhalten
• Konflikte durch Pubertät und Adoleszenz

Diese Leistung ist für Eltern und Alleinerziehende
eine intensive Betreuung und Begleitung bei Problemen mit Erziehungsaufgaben, zur Bewältigung von Alltagsproblemen
und Krisensituationen, zur Lösung von Konflikten und im Kontakt mit Ämtern und Institutionen. Diese Hilfe richtet sich an die Gesamtfamilie und wird aufsuchend, lebensortnah durchgeführt.
Wesentliches Ziel ist auch hier die Hilfe zur Selbsthilfe. Insbesondere belastete Familien (z.B. durch eine psychische Erkrankung eines Elternteils) und Familien in einer Unterversorgungslage sollen von dieser Hilfe profitieren.
Nach Bedarfsklärung durch das Jugendamt werden vielfältige Hilfen erbracht:
• Vermittlung sozialer Rechte
• Hilfen zur Bewältigung des Alltags
• Vermittlung weiterer Ressourcen (z.B. Hortplatz, Kindergarten)
• Hilfen zur Verbesserung der materiellen Situation
• Verbesserung sozialer Integration
• Interventionen in Krisen- und Konfliktsituationen
• Unterstützung zur Perspektivenfindung (z.B.berufliche Tätigkeit) uvm.

Kinder und Jugendliche, denen eine psychische Behinderung droht oder die eine solche vorweisen, können diese Leistung von uns erhalten. Nach Bedarfsklärung durch das Jugendamt erhalten Kinder und Jugendliche für ihren
Entwicklungsverlauf individuell angepasste Hilfestellung:
• Bewältigung des Lebensalltags
• Teilhaben am Leben in der Gemeinschaft
• Aufbau eines positiven Selbstbildes
• Förderung sozialer Kompetenzen
• Abbau von Benachteiligung
• Bewältigung von sozialen Notlagen
• Gesundheitsfördernde Hilfeleistungen
• Unterstützung in schulischen und beruflichen Belangen uvm.












